I. Allgemeines
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Klaiber GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag sowie für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn der Kunde im Einzelfall die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erhalten haben sollte. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere auch in Auftragsbestätigungen und kaufmännischen Bestätigungsschreiben, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung und Leistung der Firma Klaiber GmbH gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Für Art und Umfang des Auftrages ist die Auftragsbestätigung der Firma Klaiber GmbH maßgebend.
§ 2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort ist Hermaringen. Ist der Kunde Kaufmann, ist bei Streitigkeiten bis zu 5.000,00 € Heidenheim, bei über 5.000,00 € Ellwangen der maßgebliche Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitraum der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 4 Allgemeine Haftungsbegrenzung
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Klaiber GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Klaiber GmbH. Die Firma Klaiber GmbH haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma Klaiber GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens des Kunden.
c) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangel verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die Firma Klaiber GmbH arglistig gehandelt hat.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt derjenige Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
II. Verkaufsbedingungen
§ 1 Angebot und Abschluss
a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung 1 Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma Klaiber GmbH innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt es, dass die Firma Klaiber GmbH den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Entgegennahme andient). Ist vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die Firma Klaiber GmbH, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bereit steht.
b) Die Firma Klaiber GmbH bereitet sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit die diese aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben.
c) Die Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der Firma Klaiber GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gehen.
§ 2 Rücktrittsrecht
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass die Firma Klaiber GmbH ein Verschulden trifft oder erklärt diese den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 10% des Vertragspreises zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind.
§ 3 Lieferzeiten, Lieferung und Gefahrenübergang
a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
b) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma Klaiber GmbH – auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Firma Klaiber GmbH ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Der höheren Gewalt stehen alle von der Firma Klaiber GmbH nicht zu vertretenden Umstände (z.B. Streik, Betriebs- und Transportstörungen) gleich, die die Lieferung oder Leistung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei der Firma Klaiber GmbH, deren Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, können in diesen Fällen nicht gegen die Firma Klaiber GmbH geltend gemacht werden. Sofern ein Lieferant der Firma Klaiber GmbH gegenüber von der Leistung frei wird, ist diese, in gleicher Weise gegenüber dem Besteller von der Leistungspflicht befreit.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
d) Sofern die Firma Klaiber GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Netto- Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass im Einzelfall ein höherer Schaden entstanden ist. Eine Haftung für nur leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.
e) Die Firma Klaiber GmbH ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
f) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Klaiber GmbH verlassen hat, gleichviel, ob die Firma Klaiber GmbH die Versand- und Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Maßgebend sind die in der Bestellung bzw. in der Auftragsbestätigung der Firma Klaiber GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.
b) Die Firma Klaiber GmbH behält sich das Recht vor, eine Lieferung nur nach Vorkasse oder mit Nachnahme durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Vertragspreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Firma Klaiber GmbH ist vom Verzugszeitpunkt an berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
c) Bei Teillieferungen steht der Firma Klaiber GmbH das Recht auf Verlangen einer entsprechenden Teilzahlung zu.
d) Zahlungen dürfen nur an die Firma Klaiber GmbH erfolgen, nicht an Vertreter.
§ 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Klaiber GmbH ausdrücklich anerkannt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Klaiber GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig entstehen, werden der Firma Klaiber GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
b) Die gelieferten Teile bleiben Eigentum der Firma Klaiber GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Klaiber GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma Klaiber GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Firma übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Firma unentgeltlich. Ware, an der der Firma Klaiber GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verbessern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen als Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Klaiber GmbH ab. Diese ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Firma Klaiber GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Klaiber GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse.
e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Klaiber GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Klaiber GmbH liegt – soweit kein Verbraucher beteiligt ist – kein Rücktritt vom Vertrag. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den amtsgerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Selbiges gilt, wenn ein vom Kunden gegebener Scheck oder Wechsel zu Protest geht.
§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
a) Ist der Kunde Unternehmer, so muss er etwaige erkennbare Mängel der Firma Klaiber GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Klaiber GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Klaiber GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Klaiber GmbH übernimmt keine Garantie über Farbveränderungen. Die Firma Klaiber GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
d) Bei Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Änderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
e) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn bzw. Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma Klaiber GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
f) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus der Lieferung beweglicher Waren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus der Lieferung beweglicher Waren 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Firma Klaiber GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
g) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
III. Einkaufsbedingungen
§ 1 Angebot
Die Firma Klaiber GmbH ist an ihr Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) 2 Wochen gebunden. Der Lieferant kann nur innerhalb dieser 2 Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung der Firma Klaiber GmbH gegenüber annehmen. Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die auch zum Angebot gehören, bleiben im sachlichen und geistigen Eigentum der Firma Klaiber GmbH. Diese behält sich alle Urheberrechte an den Unterlagen vor. Der Lieferant darf diese Unterlagen nicht ohne schriftliche Einwilligung der Firma Klaiber GmbH an Dritte weitergeben. Nimmt der Lieferant das Angebot innerhalb der Frist von 2 Wochen an, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma Klaiber GmbH zurückzusenden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Der in der Bestellung genannte Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen der Vertragspartner haben die von der Firma Klaiber GmbH angegebene Bestellnummer auszuweisen.
b) Zahlungen durch die Firma Klaiber GmbH erfolgen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware durch den Kunden und Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
c) Die gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Firma Klaiber GmbH in vollem Umfang zu. Diese ist berechtigt, sämtliche Ansprüche ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten. Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug
a) Die in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Lieferanten verbindlich.
b) Gerät der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche ungeschmälert zu. Sofern die Firma Klaiber GmbH Schadenersatzansprüche geltend macht, ist der Lieferant zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
c) Im Falle des Lieferverzugs ist die Firma Klaiber GmbH berechtigt, einen pauschalen Verzugsschaden in Höhe von 2% des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10%. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.
d) Bei nicht rechtzeitiger oder unmöglicher Lieferung wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung usw., sowie wegen des Eintritts von sonstigen Umständen, die die Klaiber GmbH nicht zu vertreten hat, steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern keine Unmöglichkeit vorliegt, den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort anderweitig zu bestimmen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Vertragspartner zu tragen.
§ 4 Mängeluntersuchung
Die Firma Klaiber GmbH ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 7 Arbeitstagen ab Zugang der Ware beim Lieferanten eingeht. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung beim Kunden eingeht.
§ 5 Gewährleistung
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen der Firma Klaiber GmbH ungekürzt zu. Die Firma Klaiber GmbH ist unabhängig davon berechtigt, vom Lieferanten nach ihrer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall hat der Lieferant die zum Zweck der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz bleibt vorbehalten. Die Firma Klaiber GmbH ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängel auf Kosten des Kunden selbst zu beseitigen.
b) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 3 Jahre ab Ablieferung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Soweit die Firma Klaiber GmbH dem Lieferanten Teile beistellt, behält sie hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für die Firma Klaiber GmbH vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwirbt die Firma Klaiber GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
§ 7 Haftung des Kunden / Versicherungsschutz
a) Wird die Firma Klaiber GmbH aufgrund eines Produktschadens, für den der Vertragspartner verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat der Lieferant der Firma auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Lieferant den Grund in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat. Die Verjährung dieser Freistellungsansprüche beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Kenntnis des Lieferanten von der Inanspruchnahme durch Dritte.
b) Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für den Vertragsgegenstand angemessenen Deckungssumme von mind. 2 Mio € pro Personen-Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Der Firma Klaiber GmbH zustehende weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz- Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher